Wichtige Mitteilung zum Thema: eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren für gefährliche Abfälle
Stichtag der Registrierung ist am 1.4.2010
Jeder Beteiligte (Abfallerzeuger, Beförderer, Entsorgungsanlage ) muss mit seinen Daten bis zum 1.4.2010 bei der zentralen Koordinationsstelle (ZKS) registriert sein. Dies gilt auch dann wenn Abfallerzeuger und Beförderer die mögliche Übergangsfrist nutzen und erst am 1.2.2011 mit der elektronischen Nachweisführung beginnen.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Übrigens: Wir sind von Anfang an dabei und arbeiten erfolgreich mit eANV!